Honorarsätze für unsere Privatpatienten

Es gibt keine amtliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen bei Privatpatienten.

Aus diesem Grund schließen wir in der Regel mit Ihnen eine Honorarvereinbarung

vor Beginn der Behandlung, aus der Sie die Höhe der für Ihre Verordnung anfallenden Vergütung entnehmen können.