| Gesetzliche Zuzahlungen der Primär- und ErsatzkassenVersicherte einer gesetzlichen Krankenkasse müssen nach § 32 SGB V eine Zuzahlung zu den Kosten ihrer Behandlung leisten. Diese setzt sich aus der Verordnungsgebühr in Höhe von EUR 10,00 pro Rezept und 10 % der jeweiligen Behandlungskosten der Verordnung zusammen. Für die Kosten der Physiotherapie im Zusammenhang eines Arbeits-, Schul- oder Wegeunfalls kommt in der Regel eine Berufsgenossenschaft (BG) oder eine Unfallversicherung für öffentliche Einrichtungen (UVT) auf. Diese Patienten erhalten in der Regel eine spezielle DGUV-Verordnung von einem Durchgangsarzt und zahlen keinen Eigenanteil zu Ihrer Therapie. |
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