Preise und Hinweise für Beihilfeberechtigte

Für beihilfeberechtigte Patienten gelten die gleichen Bedingungen,

wie für Privatpatienten ohne Beihilfeanspruch. 

Es gibt keine amtliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf eine Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums (zuständiges Ministerium für die Festsetzung der beihilfefähigen Höchstbeträge). Dort wurde mitgeteilt, dass bereits zum 1. Januar 2004 die Zuzahlungen in der Beihilfe den veränderten Beträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung angepasst worden sind. Die Höhe der Beträge und die Tatbestände entsprechen den Zuzahlungen der GKV.

Aus diesem Grund schließen wir in der Regel mit Ihnen eine Honorarvereinbarung
vor Beginn der Behandlung, aus der Sie die Höhe der für Ihre Verordnung anfallenden Vergütung entnehmen können.